AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltung

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und ausschliesslich an Personen oder Unternehmen mit (Wohn-)Sitz in der Schweiz. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder von Dritten, gelten nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch GRENKELEASING.

2.Vertragsschluss

Die hier veröffentlichten Angebote erfolgen unverbindlich. Insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Beschaffenheits-, und Verwendbarkeitsangaben der Vertragswaren sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.

Bei den mit der Bezeichnung Kommission aufgeführten Gegenständen ist der Verkäufer ein Fachhandelspartner der GRENKELEASING. Für den Vertragsschluss gelten in diesem Falle ebenfalls diese Regelungen. Allerdings werden in diesen Fällen nur der Fachhandelspartner und der Käufer aus dem zustande gekommenen Kaufvertrag berechtigt und verpflichtet. GRENKELEASING ist hier nicht Vertragspartei und übernimmt keinerlei Gewährleistung, Haftung oder Verantwortung für die entsprechenden Angebote und für das Verhalten des Fachhändlers oder des Käufers. GRENKELEASING übernimmt ausserdem keine Gewähr für Eigenschaften, Preise und Verfügbarkeit der durch Fachhandelspartner angebotenen Produkte sowie für das Zustandekommen eines Vertrags zwischen einem Fachhandelspartner und einem Käufer. Die Lieferung der Gegenstände und deren Bezahlung sowie eine allfällige rechtliche Auseinandersetzung darüber liegen ausschliesslich in der Verantwortung des Fachhandelspartners bzw. des Käufers.

3.Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der Bestellbestätigung und verstehen sich ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. In den Preisen eingeschlossen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer,nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc.; diese Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.

Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers auf den Vertragspartner über. Im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners berechnet der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem in diesem Zeitpunkt üblichen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank, mindestens jedoch 9% p.a.; dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren durch den Verzug entstandenen Schadens, dem Vertragspartner der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens vorbehalten. Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Verrechnung gegen Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsgeschäften zwischen GRENKELEASING und dem Vertragspartner ist Zürich.




 

4.Gewährleistung und Haftung

Die angebotenen Geräte sind Gebrauchtgeräte, deren Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung erfolgt, solange in der Gerätebeschreibung nicht eine andere ersetzende Regelung beschrieben wird.

5.Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten geht erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über. GRENKELEASING ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.

6.Software

Für vom Verkäufer gelieferte Software gilt das Urheberrechtsgesetz und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages soweit diese den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Der Verkäufer übernimmt für die Update- bzw. Upgradefähigkeit der Software keine Garantie.

7. Anwendbares Recht / Verschiedenes

Alle Rechtsgeschäfte zwischen GRENKELEASING und dem Vertragspartner unterliegen auschliesslich schweizerischem Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Rechtsgeschäften zwischen GRENKELEASING und dem Vertragspartner ist Zürich.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.